Friedensrichter der Gemeinde Mulda
Die Aufgabe des Friedensrichters steht unter dem Prinzip „Schlichten statt Richten“.
Somit sollen außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten vermögens- und strafrechtlicher Art geschlichtet und im Schlichtungsverfahren ein Vergleich herbeigeführt werden. Die Aufgabenpalette ist sehr vielfältig.
Die Schiedsstelle führt Schlichtungsverfahren über folgende Angelegenheiten durch:
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vermögensrechtliche Ansprüche, die auf Geld oder auf eine in Geld schätzbare
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Leistung gerichtet sind bzw. geldwerte Sachen oder Rechte zum Gegenstand haben, dazu gehören insbesondere Zahlungsansprüche (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Kaufpreiszahlungen, Werklohnvergütungen usw.)
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Herausgabeansprüche,
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Ansprüche aus den übrigen Rechtsgeschäften des täglichen Lebens,
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Ansprüche aus Nachbarrechts‑ und Mietstreitigkeiten (z.B. Überwuchs von Baumwurzeln auf das Nachbargrundstück, Überhang von Baumästen und Sträuchern, Streitigkeiten um Schönheitsreparaturen zwischen Vermieter und Mieter),
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Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre (Ansprüche auf Entschuldigung wegen Beleidigung, auf Widerruf unwahrer Erklärungen sowie auf künftige Unterlassung).
Sollten Sie diesbezüglich Sorgen und Probleme haben so wenden Sie sich vertrauensvoll an den Friedensrichter. Selbstverständlich können Sie sich auch zur weiteren Vermittlung an die Gemeindeverwaltung wenden Tel. 8680.