Führungszeugnis
Allgemeine Informationen
FÜHR UNGS Z E UGN I S J E T Z T ON L I N E IM
I N T ER N E T B E A NT R AGE N
Bonn. Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich
künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen
Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Ulrich Kelber hat zusammen mit Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamts für Justiz, den ersten Online-Antrag gestellt.
Premiere im Bundesamt für Justiz (BfJ): Das neue Internetportal
für Online-Anträge ist gerade freigeschaltet
worden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes in
Bonn blicken erwartungsvoll auf den Bildschirm eines
Laptops. Ulrich Kelber legt seinen Personalausweis
auf ein kleines, schwarzes Kästchen, macht ein paar
Mausklicks, zückt seine Kreditkarte - und dann ist es
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auch schon geschehen. Als erster Nutzer hat Kelber
ein Führungszeugnis online im Internet beantragt.
Schon bald wird er das amtliche Dokument in seinem
Briefkasten finden.
Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen
und Bürgern offen. Und die müssen in verschiedensten
Lebenslagen ein Führungszeugnis vorlegen,
sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz,
für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der
Aufnahme eines Gewerbes. Heinz-Josef Friehe, Präsident
des BfJ, betont die Vorteile des Online-Antrags:
„Keine Warteschlange, keine Beschränkungen durch
Öffnungszeiten, das Internetportal ist an allen Wochentagen
rund um die Uhr verfügbar. Damit haben wir ein
System geschaffen, das für alle flexibel zu nutzen ist,
ob am heimischen PC, mobil unterwegs oder sogar
aus dem Ausland."
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue
elektronische Personalausweis, der für die Online-
Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein
passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann
eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.
Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis
besitzen, können in gleicher Weise die
entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels
nutzen.
Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte
aus dem Gewerbezentralregister über das neue OnliSEITE
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ne-Portal des BfJ beantragt werden. Solche Auskünfte
benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren
um öffentliche Aufträge bewerben, recht
häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand
erheblich senken.
Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche
Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz
in ein Führungszeugnis aufzunehmen
sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit
von Gewerbetreibenden einschätzen zu
können.
Staatssekretär Ulrich Kelber, für Verbraucherinteressen
besonders engagiert, sieht in der Online-
Antragstellung einen weiteren Schritt in Richtung auf
eine verbraucherfreundliche, effiziente Verwaltung: „An
jedem Arbeitstag erstellt das BfJ 17.000 Führungszeugnisse
und 1.400 Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
Schon wenn nur ein Teil der Anträge
unmittelbar beim BfJ gestellt wird, ist das eine große
Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Aber auch
für die Kommunen, da diese weniger Personal für die
Beantragung vorhalten müssen. Allerdings soll das
Online-Portal die klassische Antragstellung nicht gänzlich
ersetzen: Die Anträge können auch weiterhin persönlich
vor Ort im Rathaus gestellt werden."
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch
beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro FühSEITE
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rungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit
einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung
per „giropay" beglichen werden. Die Führungszeugnisse
werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit
der Post zugeschickt.
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen
und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister
ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:
www.bundesjustizamt.de
Bildunterschrift:
Elektronischer Personalausweis im Einsatz: Der Parlamentarische
Staatssekretär Ulrich Kelber (l.) beantragt
das erste Führungszeugnis über das neue Internetportal,
neben ihm BfJ-Präsident Heinz-Josef Friehe.
Ansprechpartner im Bundesamt für Justiz:
NAME Thomas W. Ottersbach (Pressesprecher)
TEL +49 228 99 410-4444
FAX +49 228 99 410-5050
E-MAIL pressestelle@bfj.bund.de
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Frau Stapff
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